Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft werden vor allem durch Nutzungsänderungen und –Intensivierungen bedroht. Der Naturhaushalt, darin sind alle Pflanzen und Tiere, Boden Wasser, Klima und Luft sowie das Landschaftsbild mit eingeschlossen, ist somit gestört. Damit die natürlichen Lebensgrundlagen nicht weiter zerstört werden, gibt es seit 1976 bundesweit ein Bundesnaturschutzgesetz, das den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und soweit erforderlich die Wiederherstellung von Naturraum und Kulturlandschaft vorschreibt. Die Inhalte der Naturschutzgesetze sind in allen Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können, zu berücksichtigen. Wenn ihnen nicht Rechnung getragen werden kann, ist dies zu begründen.
Wir überprüfen, ob und in wie weit durch ihr Vorhaben naturschutzrechtliche Belange beeinträchtigt werden und erstellen für Sie die notwendigen Stellungsnahmen und Pläne. Dabei stehen wir im ständigen Kontakt mit den Verwaltungsstellen , um eine für beide Seiten optimale Lösung zu finden.