Im Zusammenhang mit bestimmten Planvorhaben, unter anderem im Bereich Windkraft (Syn: Windenergie), Photovoltaik und Straßenbau oder auch bei Sanierungen und anderen Eingriffen kann es zu Beeinträchtigungen wildlebender Tierarten kommen.
Die sogenannten Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG stellen die gesetzliche Grundlage für eine Minimierung dieser Auswirkungen auf die heimische Fauna (insb. geschützte Tierarten) dar und sind in jedem Zulassungsverfahren zu prüfen.
Mit unserem Team aus erfahrenen Biologinnen und Biologen erstellen wir für Sie die erforderlichen artenschutzrechtlichen Fachbeiträge und Gutachten (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) / Fachbeitrag Artenschutz) und beraten Sie umfassend in Fragen der Tierökologie und des Artenschutzes.
Mit der Konzeption wirksamer und gleichzeitig verhältnismäßiger Vermeidungsmaßnahmen (Syn: der Erstellung wirksamer Maßnahmenkonzepte) stellen wir sicher, dass es im Zuge der Vorhaben nicht zu einer Verletzung artenschutzrechtlicher Vorschriften kommt und arbeiten so unter anderem aktiv an einer Vereinbarkeit von Energiewende und Artenschutz.
Unsere Leistungen bei faunistische Gutachten und artenschutzrechtliche Prüfung
- Avifauna:
- Brutvogelerfassungen, Zug- und Rastvogelerfassungen, Horstkontrollen, Raumnutzungsanalysen, etc.
- Fledermäuse:
- Detektorkartierungen, akustisches Monitoring terrestrisch sowie in Baumkronenhöhe oder an sonstigen Höhenstrukturen (Windmessmasten, Gebäude, in Gondeln von WEA, am Mast von WEA), Netzfänge, Telemetrie (Quartiernutzung oder Raumnutzung), Habitatanalysen, Spurenanalysen, Schlagopfersuchen, etc.
- Haselmaus:
- Nistkastenkontrollen, Umsiedlungen, Monitoringprogramme
- Sonstige häufig bearbeitete Arten und Artengruppen:
- Wildkatze, Feldhamster, Amphibien und Reptilien, Käfer, Schmetterlinge, u.v.m.