Die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden nimmt eine zentrale Rolle im Baurecht ein. So sollen insbesondere Flächen im Außenbereich geschont und vorrangig Flächen im Innenbereich entwickelt werden. In diesem Zusammenhang sieht die gesetzgebende Instanz verschiedene Maßnahmen der Innenentwicklung vor, die im Baugesetzbuch (BauGB) verankert sind. Hier sind insbesondere der Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 BauGB sowie weitere Maßnahmen der Stadterneuerung (bspw. energetische Stadterneuerung) oder der Stadtumbau zu nennen.
Das städtebauliche Ziel der Innenentwicklung ist oftmals die Nachverdichtung.
Nachverdichtung als bauliche Entwicklung im Innenbereich nimmt dabei immer mehr an Bedeutung zu. Im Zuge des 30 ha- Ziels, wonach jeden Tag im Jahr nur 30 ha Fläche in Deutschland für die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden sollen, ist Nachverdichtung ein sinnvolles Mittel, um notwendige Siedlungsflächen zu schaffen. Weiterhin können so Flächen im Außenbereich geschont werden, sodass eine gezielte Innenentwicklung erreicht werden kann.
Die Formen von Nachverdichtung sind verschieden. So können bereits bestehende Gebäude aufgestockt werden. Ein weiteres Mittel stellt die Bebauung in zweiter Reihe („Hinterlandbebauung“) dar. Das Schließen von bestehenden Baulücken ist ebenfalls möglich. Weiterhin kann ein Abriss bestehender Gebäude und das gleichzeitige Schaffen neuer, verdichteter Strukturen zur Nachverdichtung beitragen. Ebenso möglich erscheint die Umnutzung bestehender Nebenanlagen zu Wohnzwecken (bspw. Scheunengebäude).
Insgesamt kann durch Nachverdichtung auf vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen werden, ohne neue Flächen in Anspruch nehmen zu müssen. Gleichzeitig ergeben sich hieraus kompakte Bauformen, die zu energiesparenden Strukturen im Altbestand führen können.
Enviro-Plan berät Sie gerne im Zusammenhang vorgesehener Nachverdichtung und Innenentwicklung. Wir schätzen die Machbarkeit von Nachverdichtung für ein Gebiet vorab ein, indem wir im Vorfeld die Möglichkeiten vor Ort in Form einer Bestandsaufnahme analysieren. Im Anschluss kann ein städtebauliches Konzept den Rahmen vorgeben, der in einer möglichen, darauffolgenden Bauleitplanung den Regelungsumfang darstellt. Nach unserer Erfahrung ist eine Bürger*inbeteiligung sinnvoll und daher unterstützen wir Sie dabei. In vielen Fällen bietet sich parallel die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Bürger*ininformationsveranstaltungen an, sodass die betroffenen Bürger*in aktiv mitwirken und sich einbringen können.
Unsere Leistungen bei Innenentwicklung und Nachverdichtung
- Erstellen von Konzepten zur Innenentwicklung und Nachverdichtung
- Visualisierungen
- Bebauungspläne der Innenentwicklung
- Beratung zu Entwicklungsmöglichkeiten