Der Begriff „Natura 2000“ bezeichnet das zusammenhängende Netz europäischer Schutzgebiete, begründet in der von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Jahr 1992 beschlossenen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, F = Fauna, F = Flora, H = Habitat).
Natura 2000 schließt auch Gebiete ein, die nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie von 1979 zu schützen sind. Beide Richtlinien bezwecken den Erhalt der biologischen Vielfalt (Syn: Biodiversität) durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten.
Im Zusammenhang mit bestimmten Planvorhaben kann es zu Eingriffen in FFH- und Vogelschutzgebiete kommen. Anhand einer (Natura 2000-)Verträglichkeitsprüfung beurteilen wir deren Vereinbarkeit mit den jeweiligen Schutzzielen (Syn: Erhaltungszielen).
Als Grundlage für die Bemessung von Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen (Managementpläne) führen wir zudem Bestandserhebungen durch, indem wir geschützte Tier- und Pflanzenarten (Zielarten) sowie Lebensraumtypen kartieren.
Unsere Leistungen bei Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung
- Bestandsanalysen
- Monitoring
- Maßnahmenkonzeptionen